§1 Antragsteller wird definiert als die Person, die der Firma einsAperformance GmbH (im folgenden Firma genannt) den Auftrag gibt, eine wie folgt zu beschreibende Dienstleistung zu verrichten oder zu vermitteln, einen entsprechenden Vermittler mit der Wahrnehmung dieses Interesses zu beauftragen oder eine Gesellschaft zu finden, die mit der Wahrnehmung einer der zuvor genannten Ziele beauftragt ist.
§2 Die Firma ist eine Finanzkontaktvermittlungsgesellschaft. Die Firma erhält vom Antragsteller den Auftrag und die Vollmacht, die Anfrage des Antragstellers zur Vermittlung eines Finanzkontaktes an die jeweils in Frage kommenden Banken, Unternehmen oder Gesellschaften weiterzuleiten. Wenn eine Möglichkeit gefunden wurde, erhält der Antragsteller direkt von dem jeweiligen Unternehmen ein konkretes, gesondertes Angebot.
§3 Der Antragsteller versichert, alle in dem jeweiligen Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Irgendeine Unstimmigkeit oder gar falsche Angaben können eine sofortige Auflösung des Auftragsverhältnisses/des Kundenvertrages zur Folge haben. Dies entscheidet im Einzelfall die Firma oder einer seiner Vertragspartner.
§4 Der Antragssteller bestätigt, in geregelten finanziellen Verhältnissen zu leben, die die regelmäßige Zahlung der monatlichen Raten gewährleistet. Bei bekannt werden von Umständen, die diesen Aussagen bzw. Einschätzungen widersprechen, kann sowohl die Firma als auch die oben beschriebenen weiter arbeitenden Unternehmen die Bearbeitung einstellen bzw. bereits erteilte Zusagen jeglicher Art widerrufen. Dieser Widerruf bedarf weder schriftlicher noch mündlicher Form, er kann intern festgelegt werden.
§5 Die Firma ist berechtigt, sämtliche für die Bearbeitung des entsprechenden Antrages erforderlichen Daten intern zu speichern und diese an die mit dem Erfüllungsziel oder einem beauftragten oder vermittelnden Unternehmen weiterzuleiten und für Werbezwecke zu verwenden. Eine Weitergabe für Werbeinformationen Dritter kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
§6 Die Finanzanfrage ist in jedem Fall für den Antragsteller kostenlos und unverbindlich.
§7 Es existieren keinerlei mündliche Nebenabsprachen. Insbesondere sind fernmündliche Auskünfte vollkommen unverbindlich, auch dann, wenn die Firma den Antragsteller von sich aus kontaktiert. Sie bedürfen zur Erlangung von Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung der Firma.
§8 Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Göttingen.