Grundsätzlich hat jeder deutsche Staatsbürger das Recht darauf ein Konto zu eröffnen. Ein Mindestalter ist dabei nicht vorgeschrieben. Das Girokonto wird auch oft als Sichtkonto bezeichnet und dient zur Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs. Dadurch das laufend Forderungen und Verbindlichkeiten auf diesem Konto miteinander verrechnet werden, kann es auch als Kontokorrentkonto bezeichnet werden.
Da Banken nicht verpflichtet sind für jeden ein Girokonto zu eröffnen, müssen meist einige Bestimmungen erfüllt sein. Es ist daher wichtig, dass der feste Wohnsitz in Deutschland ist und eine gute Bonität ist vorausgesetzt, da durchaus auch ein Dispokredit in Anspruch genommen werden könnte. Die meisten Anbieter fordern außerdem einen regelmäßigen Gehaltseingang und keine weiteren offenen Verpflichtungen. Verbraucher, die Sozialleistungen beziehen, können durchaus Probleme bekommen, wenn sie versuchen ein Girokonto zu beantragen.
Zu den Leistungen eines Girokontos gehören die Zahlungsabwicklung – Bearbeitung aller eingehenden Zahlungen, Überweisungsverträgen und Daueraufträgen. Des weiteren muss der Verbraucher über weitere Details, wie Person und Verwendungszweck, von Zahlungseingängen informiert werden. Dies geschieht meist durch Kontoauszüge, die entweder analog an Kontoauszugsdruckern, postalisch oder auch online zugestellt werden können. Einzahlungen auf das Girokonto muss von den Anbietern sofort zur Verfügung gestellt werden. Verpflichtend für den Verbraucher ist wiederum bei Überziehung des Kontos Zinsen zu zahlen und in manchen Fällen anfallende Kontoführungsgebühren zu entrichten.
Kontoführungsgebühren fallen in den meisten Fällen nur dann an, wenn das Girokonto nicht nur als bloßes Guthabenkonto geführt wird, sondern als Verrechnungskonto. In den meisten Fällen können allerdings nicht nur Kinder und Schüler ein kostenfreies Girokonto nutzen, sondern auch Auszubildende und Studenten. Allerdings ist man nicht ewig von den Kosten befreit, sodass viele Anbieter spätestens ab dem vollendeten 27. Lebensjahr das normale Kontomodell für ihre Kunden übernehmen.
Wenn man nicht bereit ist Kontoführungsgebühren zu bezahlen, kann ein Girokonto bei einem anderen Anbieter eröffnet werden. Dadurch, dass der Markt relativ groß und umkämpft ist, gibt es zahlreiche Anbieter, die ein kostenloses Girokonto anbieten. Man hat also die Qual der Wahl. Da nicht alle Anbieter die gleichen Konditionen anbieten, lohnt sich in den meisten Fällen ein Girokonto-Vergleich.
Mit der Eröffnung eines Girokontos ist unter anderem die Bereitstellung einer Girokontokarte mit EC-Funktion verbunden. Die EC-Karte ist automatisch mit einem Girokonto verbunden, so dass mit ihr bequem bargeldlos gezahlt werden kann. Anders als bei einer Kreditkarte erfolgt die Abrechnung zeitnah und nicht erst an Monats- oder Quartalsende.